Teilnahmebedingungen “5 Jahre Leia”

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel auf www.hallo-lieblingshund.de/5-jahre-leia/, stimmt der Teilnehmer den dort vorgegebenen Bedingungen zur Teilnahme, sowie folgenden Teilnahmebedingungen zu:

 

1. Gewinnspielzeitraum

Das Gewinnspiel beginnt am 07.02.2023 um 18:30 Uhr und endet am 14.02.2023 um 18:00 Uhr. Eine Teilnahme ist lediglich über die Seite www.hallo-lieblingshund.de/5-jahre-leia/ und das dort verlinkte Formular möglich. Teilnehmen können alle Hundehalter, die zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme einen Welpen oder Junghund (maximal 1 Jahr alt) besitzen. Das Geburtsdatum wird zur Kontrolle im Teilnahmeformular erfragt.

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Teilnahme nur mit dem Absenden des Teilnahmeformulars, sowie einer Newsletter-Anmeldung gültig ist, wenn noch nicht geschehen. Jeder Teilnehmer kann bis zu drei Extra-Lose über folgende Möglichkeiten erhalten:

Barauszahlung, Übertragung des Gewinns, sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Weiterhin besteht kein Anspruch auf die vollständige Durchführung des Shootings im Rahmen des Gewinns. Sollte die Fotografin das Shooting aus Gründen nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist dem Teilnehmer bewusst, dass ihm dadurch kein Schaden entsteht.

Sollte der Hund bei Gewinnspielteilnahme älter als ein Jahr sein oder der Gewinner nachträgliche alle oder Teile der Teilnahmebedingungen, sowie der Vereinbarung der Nutzungsrechte, die zum Shooting unterschrieben wird, widerrufen, sind die vollen Kosten des Shootings aus dem Gewinnspiel zu zahlen. Diese Kosten lauten wie folgt:

  • 200 € bzw. 250 € (je inkl. 19% MwSt.) zzgl. der Anfahrtskosten der Fotografin (60 ct/km für die einfache Strecke)

 

2. Durchführung

Im Losverfahren wird ermittelt, welche drei Personen je ein Shooting nach Wahl gewinnen. Dabei kann eine Person bzw. ein Hund nur einmal gewinnen. Sollte auf Grund einer oder mehrerer Extra-Lose ein Teilnehmer bzw. ein Hund mehrmals gezogen werden, verfallen die weiteren Ziehungen automatisch.

Die Gewinner stimmen den Termin für das Shooting mit der Fotografin ab. Den Gewinnern ist bewusst, dass ggf. eine Anreise des Gewinners oder der Fotografin erforderlich ist und die Kosten dafür von dem jeweiligen Gewinner getragen werden.

 

3. Gewinn

Die drei Gewinner erhalten je ein Shooting nach Wahl (Wert 200 € bzw. 250 €, inkl. 19% MwSt.). Die ggf. anfallenden Reisekosten des Gewinners sind von ihm selbst zutragen. Auch die ggf. anfallenden Reisekosten der Fotografin müssen vom Gewinner getragen werden. Zur Auswahl stehen ein Hundeshooting (für einen Hund alleine, Wert 200 €), ein Rudelshooting (für einen Hund mit Halter(n), Wert 250 €) und Lustige Hundeportraits (im mobilen Studio, für einen Hund alleine, Wert 250 €). Die Dauer eines Shootings beträgt etwa 1,5 Stunden. Weitere Details werden individuell besprochen.

Das Shooting beinhaltet ein Shooting am aktuellen Standort der Fotografin (Standort zum Zeitpunkt des Gewinnspiels: 31812 Bad Pyrmont) bzw. in einem Umkreis von bis zu 30 km Anfahrt vom Standort der Fotografin. Andere Orte sind gegen Übernahme der Anfahrt ab dem 31. Kilometer mit 60 ct/km möglich. Falls sich außerhalb der 30 km und am Wunschort bzw. in der Wunschregion oder auf dem Weg dorthin weitere Buchungen für Shootings oder Coachings ergeben und eine Terminzusammenlegung möglich ist, werden die Anfahrtskosten unter allen Teilnehmern der sogenannten Foto-Tour aufgeteilt. Ab 5 Buchungen (Shooting oder Coaching) entfallen die Anfahrtskosten.

Weitere Hunde desselben Gewinners können ebenfalls am Gewinnershooting teilnehmen. Hier werden für jeden weiteren Hund 50 € (inkl. 19% MwSt.) fällig. Anders als bei der Teilnahme am Gewinnspiel ist hier bei den weiteren Hunden das Alter nicht relevant.

Der Gewinn beinhaltet keine Fotos. Fotos bzw. Fotoprodukte mit den entstandenen Bildern können auf eigene Kosten des Gewinners nachträglich erworben werden. Die Kosten sind bei der Fotografin zu erfragen. Einen Einblick gibt es unter www.hallo-lieblingshund.de/shooting/lieblingsstuecke/.

Das Shooting muss spätestens bis zum 30.04.2023 stattfinden. Andernfalls verfällt der Gewinn. Sollte es zu keiner Termineinigung und somit keiner Durchführung bis zum 30.04.2023 kommen, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Gewinnershootings.

 

4. Nutzungsrechte Fotos

Die entstandenen Aufnahmen dürfen in digitaler oder gedruckter Form zu nachstehenden Zwecken genutzt werden (Bildbearbeitung erfolgt lediglich durch die Fotografin):

4.1 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen als Referenz in ihrem Portfolio, auf ihren Internetpräsentationen und in Sedcards nutzen, sowie für Vorher/Nachher-Vergleiche verwenden.
4.2 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen als Referenz und zur Veranschaulichung auf ihrer Website und in den Sozialen Medien (Instagram, Facebook, YouTube u.ä.) nutzen.
4.3 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen online und offline zu Werbezwecken (auch durch Dritte) nutzen. Außerdem darf die Fotografin die Aufnahmen für Druckmedien/Werbeunterlagen (wie z.B. Flyer, Kalender, Postkarten, etc.), sowie auf Ausstellungen/Messen nutzen.
4.4 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen in Bewerbungsmappen, für Wettbewerbe und Publikationen (Zeitschriften, Bücher, Online, etc. – auch mit Verwendung durch Ditte) nutzen, sowie in Bild-Archiven anbieten.
4.5 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen für die Erstellung von Videomaterial nutzen und in kostenlosen und kostenpflichtigen Videotrainings verwenden.

4.6 Der Käufer kann die von ihm erworbenen Aufnahmen uneingeschränkt zu privaten Zwecken nutzen.
4.7 Der Käufer kann die von ihm erworbenen Aufnahmen im Internet zu privaten Zwecken nutzen. Die Fotografin wird dabei namentlich genannt und die Homepage (www.hallo-lieblingshund.de) verlinkt (§13 Urheberrechtsgesetz) bzw. auf entsprechendes Bildmaterial mit Urhebernachweis zurückgegriffen.
4.8 Der Käufer kann die von ihm erworbenen Aufnahmen zu privaten Zwecken in Social Media nutzen. Dabei wird die Fotografin mit den entsprechenden Profilen (Facebook „Hallo Lieblingshund“ | Instagram „hallo.lieblingshund“) in der Beschreibung und/oder auf dem Foto verlinkt (§13 Urheberrechtsgesetz).

4.9 Sollte Bedarf an weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen, so ist vor der Nutzung zwischen Käufer und Fotografin eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Kommt diese Regelung nicht zustande, so ist jegliche zusätzliche Nutzung nicht zulässig.

Dem Käufer ist bewusst, dass sein Hund kein Recht am eigenen Bild besitzt und der Halter selbst kein Recht am Bild der eigenen Sache.

 

5. Nutzungsrechte Einblicke/Making Ofs

Bei der Durchführung der Shootings aus dem Gewinnspiel kann Foto-/Videomaterial in Form von Einblicken, Making Ofs u.ä. angefertigt werden. Der Gewinner stimmt zu, dass diese angefertigt werden dürfen. Dem Gewinner ist bewusst, dass er selbst ebenfalls ggf. zu sehen sein wird. Das entstandene Foto-/Videomaterial wird von der Fotografin zu Werbezwecken eingesetzt und schließt sowohl eine Nutzung online, als auch offline ein. Außerdem stimmt der Gewinner zu, dass die Fotografin das Material zur Berichterstattung durch Dritte weitergeben darf.

 

6. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung oder Teile dieser Teilnahmebedingung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Teile davon nicht berührt.