Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

rechtliches

1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (freie Arbeiten und Auftragsarbeiten) des Einzelunternehmen “Diana Jill Mehner | Fotografin” – dazu gehört u.a. “Hallo Lieblingshund” – nachfolgend “Fotograf” genannt.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

1.2 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

 

2. Urheberrecht

2.1 Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu (§13 Urheberrechtsgesetz).

2.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Kunden bestimmt.

2.3 Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst an den Kunden über, wenn die vollständige Bezahlung des Honorars an den Fotografen erfolgt ist.

2.5 Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

2.6 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

2.7 Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen und werden nicht an den Kunden weitergegeben.

 

3. Honorare, Eigentumsvorbehalt

3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, etc.) sind – sofern nicht anders vereinbart – in einem Pauschalangebot enthalten und sind vom Kunden zu tragen.

3.2 Die Kosten müssen vor Ausführung des Auftrags und vor Auslieferung der Bilder/Produkte per Überweisung beglichen werden.

3.3 Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Kunden.

3.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

3.5 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

Dem Kunden ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion/Bildbearbeitung Änderungen – auch solche, die über die vom Fotografen übliche Arbeitsweise hinausgehen – so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

4. Haftung

4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.

4.2 Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

4.3 Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4.4 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.

4.5 Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

 

5. Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte

5.1 Der Kunde erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

In der Regel gelten – soweit nicht anders vereinbart – nachfolgende Nutzungsrechte.

Die entstandenen Aufnahmen dürfen in digitaler oder gedruckter Form zu nachstehenden Zwecken genutzt werden (Bildbearbeitung erfolgt lediglich durch den Fotografen):

  • Der Kunde kann die von ihm erworbenen Aufnahmen uneingeschränkt zu privaten Zwecken nutzen.
  • Der Kunde kann die von ihm erworbenen Aufnahmen im Internet zu privaten Zwecken nutzen. Der Fotograf wird dabei namentlich genannt und die Homepage (www.hallo-lieblingshund.de) verlinkt (§13 Urheberrechtsgesetz).
  • Der Kunde kann die von ihm erworbenen Aufnahmen zu privaten Zwecken in Social Media nutzen. Dabei wird der Fotograf mit den entsprechenden Profilen (Facebook „Hallo Lieblingshund“ | Instagram „hallo.lieblingshund“) in der Beschreibung und/oder auf dem Foto verlinkt (§13 Urheberrechtsgesetz).

5.2 Der Fotograf Diana Jill Mehner darf die Lichtbilder auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Der Kunde ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden.

5.3 Dem Kunden ist bewusst, dass sein Hund kein Recht am eigenen Bild besitzt und der Kunde (Halter) selbst kein Recht am Bild der eigenen Sache. Somit gelten für Hundefotos (ohne Personen) in der Regel – soweit nicht anders vereinbart – immer nachfolgende Nutzungsrechte.

Die entstandenen Aufnahmen dürfen in digitaler oder gedruckter Form zu nachstehenden Zwecken genutzt werden (Bildbearbeitung erfolgt lediglich durch den Fotografen):

  • Der Fotograf kann die angefertigten Aufnahmen als Referenz in seinem Portfolio, auf seinen Internetpräsentationen und in Sedcards nutzen, sowie für Vorher/Nachher-Vergleiche verwenden.
  • Der Fotograf kann die angefertigten Aufnahmen als Referenz und zur Veranschaulichung auf seiner Website und in den Sozialen Medien (Instagram, Facebook, YouTube u.ä.) nutzen.
  • Der Fotograf kann die angefertigten Aufnahmen online und offline zu Werbezwecken nutzen. Außerdem darf der Fotograf die Aufnahmen für Druckmedien/Werbeunterlagen (wie z.B. Flyer, Kalender, Postkarten, etc.), sowie auf Ausstellungen/Messen nutzen.
  • Der Fotograf kann die angefertigten Aufnahmen in Bewerbungsmappen, für Wettbewerbe und Publikationen (Zeitschriften, Bücher, Online, etc.) nutzen, sowie in Bild-Archiven zum Erwerb anbieten.
  • Der Fotograf kann die angefertigten Aufnahmen für die Erstellung von Videomaterial nutzen und in kostenlosen und kostenpflichtigen Videotrainings verwenden.

5.4 Sollte Bedarf an weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen, so ist vor der Nutzung zwischen Kunde und Fotograf eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Kommt diese Regelung nicht zustande, so ist jegliche zusätzliche Nutzung nicht zulässig.

 

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).

 

7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

7.1 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

7.2 Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Für Verzögerungen von Seiten der Labore/Druckereien haftet der Fotograf nicht.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7.3 Stornierungen werden nur in schriftlicher Form per Mail oder postalisch anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermins/der Weiterbildungen/des Coachings) durch den Kunden wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu zahlen. Eine ggf. bereits gezahlte Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet. Bei einer Absage einen Tag oder weniger vor dem vereinbarten Termin bzw. bei Nicht-Erscheinen des Kunden werden 100% des Honorars einbehalten.

7.4 Stornierungen von Bildbestellungen müssen vor Beginn der Bildbearbeitung erfolgen – andernfalls wird die bereits erfolgte Arbeit in Rechnung gestellt.

 

8. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

9. Digitale Fotografie

9.1 Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.

9.2 Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

9.3 Für Bildübergabe von digitalen Daten an den Kunden verwendet der Fotograf einen Cloud-Dienst – die Dateien werden nach 7 Tagen automatisch gelöscht. Für Schäden, die durch das Übertragen der gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.

9.4 Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor des Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.

 

10. Vertragsstrafe, Schadenersatz

Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung von Diana Jill Mehner erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

 

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Diana Jill Mehner.