Teilnahmebedingungen “Das Goldene Ticket”
Mit der Zustimmung der Chance auf Das Goldene Ticket im Bestellformualr auf https://hallo-lieblingshund.de/projekte/kalender/kalender-kauf/ stimmt der Teilnehmer den dort vorgegebenen Bedingungen, sowie folgenden Teilnahmebedingungen zu:
1. Aktionszeitraum
Die Vorbestellphase für die Kalender und somit die Möglichkeit, sich die Chance auf Das Goldene Ticket zu ermöglichen beginnt am 03.09.2024 um 19:00 Uhr und endet am 30.09.2024 um 23:59 Uhr. Eine Bestellung mit Chance auf Das Goldene Ticket ist lediglich über die Seite https://hallo-lieblingshund.de/projekte/kalender/kalender-kauf/ und das dort hinterlegte Formular möglich. Dem Käufer ist bewusst, dass die Chance auf Das Goldene Ticket erst mit Bezahlung der Bestellung möglich ist.
Barauszahlung, Übertragung des Goldenen Ticktes und somit des Gewinns, sowie der Rechtsweg sind ausgeschlossen. Weiterhin besteht kein Anspruch auf die vollständige Durchführung des Shootings im Rahmen des Goldenen Ticktes. Sollte die Fotografin das Shooting aus Gründen nicht oder teilweise nicht durchführen können, ist dem Käufer bewusst, dass ihm dadurch kein Schaden entsteht.
Bei nachträglichem Widerruf durch den Käufer aller oder Teilen der Teilnahmebedingungen, sowie der Vereinbarung der Nutzungsrechte, die zum Shooting des Goldenen Ticktes unterschrieben wird, sind die vollen Kosten des Shootings für Das Goldene Ticket zu zahlen. Diese Kosten lauten wie folgt:
– 200 € (inkl. 19% MwSt.) zzgl. der Anfahrtskosten der Fotografin (60 ct/km für die einfache Strecke)
2. Durchführung
Im Losverfahren wird ermittelt, wer Das Goldene Ticket per Post erhält.
Der Käufer, der Das Goldene Ticket per Post bekommt, stimmt den Termin für das Shooting mit der Fotografin ab. Dem Käufer ist bewusst, dass ggf. eine Anreise des Käufers oder der Fotografin erforderlich ist und die Kosten dafür von dem Käufer getragen werden.
3. Gewinn
Der Käufer, der Das Goldene Ticket bekommt, gewinnt ein Outdoor-Shooting nach Wahl (Wert 150 €) inkl. einem Foto nach Wahl als Datei (Wert 50 €). Die ggf. anfallenden Reisekosten des Käufers sind von ihm selbst zutragen. Auch die ggf. anfallenden Reisekosten der Fotografin müssen vom Käufer getragen werden. Zur Auswahl stehen ein Hundeshooting (für bis zu zwei Hunde) und ein Rudelshooting (für bis zu zwei Hunde mit Halter(n). Die Dauer eines Shootings beträgt etwa 1,5 Stunden. Weitere Details werden individuell besprochen.
Das Shooting findet am zum Termin aktuellen Standort der Fotografin statt – es sind außerdem bis zu 30 km Umkreis inklusive bzw. je nach aktuellem Stand der Wohnungssuche gilt der “blaue Bereich” auf dieser Karte als fahrtkostenfrei. Andere Orte sind gegen Übernahme der Anfahrt mit 60 ct/km möglich.
Es können auch mehr als zwei Hunde desselben Käufers am Gewinnershooting teilnehmen. Hier werden für jeden weiteren Hund 50 € (inkl. 19% MwSt.) fällig.
Weitere Fotos bzw. Fotoprodukte mit den entstandenen Fotos können auf eigene Kosten des Halters nachträglich erworben werden. Die Kosten sind bei der Fotografin zu erfragen. Einen Einblick gibt es unter www.hallo-lieblingshund.de/shooting/lieblingsstuecke/.
Das Shooting muss bis zum 31.12.2025 stattfinden. Andernfalls verfällt der Gewinn. Sollte es zu keiner Termineinigung und somit keiner Durchführung kommen, besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Gewinnershootings.
4. Nutzungsrechte Fotos
Die entstandenen Aufnahmen dürfen in digitaler oder gedruckter Form zu nachstehenden Zwecken genutzt werden (Bildbearbeitung erfolgt lediglich durch die Fotografin):
4.1 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen als Referenz in ihrem Portfolio, auf ihren Internetpräsentationen und in Sedcards nutzen, sowie für Vorher/Nachher-Vergleiche verwenden.
4.2 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen als Referenz und zur Veranschaulichung auf ihrer Website und in den Sozialen Medien (Instagram, Facebook, YouTube u.ä.) nutzen.
4.3 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen online und offline zu Werbezwecken nutzen. Außerdem darf die Fotografin die Aufnahmen für Druckmedien/Werbeunterlagen (wie z.B. Flyer, Kalender, Postkarten, etc.), sowie auf Ausstellungen/Messen nutzen.
4.4 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen in Bewerbungsmappen, für Wettbewerbe und Publikationen (Zeitschriften, Bücher, Online, etc.) nutzen, sowie in Bild-Archiven anbieten.
4.5 Die Fotografin kann die angefertigten Aufnahmen für die Erstellung von Videomaterial nutzen und in kostenlosen und kostenpflichtigen Videotrainings verwenden.
4.6 Der Käufer kann die von ihm erworbenen Aufnahmen uneingeschränkt zu privaten Zwecken nutzen.
4.7 Der Käufer kann die von ihm erworbenen Aufnahmen im Internet zu privaten Zwecken nutzen. Die Fotografin wird dabei namentlich genannt und die Homepage (www.hallo-lieblingshund.de) verlinkt (§13 Urheberrechtsgesetz).
4.8 Der Käufer kann die von ihm erworbenen Aufnahmen zu privaten Zwecken in Social Media nutzen. Dabei wird die Fotografin mit den entsprechenden Profilen (Facebook „Hallo Lieblingshund“ | Instagram „hallo.lieblingshund“) in der Beschreibung und/oder auf dem Foto verlinkt (§13 Urheberrechtsgesetz).
4.9 Sollte Bedarf an weiteren Nutzungsmöglichkeiten bestehen, so ist vor der Nutzung zwischen Käufer und Fotografin eine einvernehmliche Regelung zu treffen. Kommt diese Regelung nicht zustande, so ist jegliche zusätzliche Nutzung nicht zulässig.
Dem Käufer ist bewusst, dass sein Hund kein Recht am eigenen Bild besitzt und der Halter selbst kein Recht am Bild der eigenen Sache.
5. Nutzungsrechte Einblicke/Making Ofs
Beim Shooting im Rahmen des Goldenen Tickets kann Foto-/Videomaterial in Form von Einblicken, Making Ofs u.ä. angefertigt werden. Der Käufer stimmt zu, dass diese angefertigt werden dürfen. Dem Käufer ist bewusst, dass er selbst ebenfalls ggf. zu sehen sein wird. Das entstandene Foto-/Videomaterial wird von der Fotografin zu Werbezwecken eingesetzt und schließt sowohl eine Nutzung online, als auch offline ein. Außerdem stimmt der Käufer zu, dass die Fotografin das Material zur Berichterstattung durch Dritte weitergeben darf.
6. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung oder Teile dieser Teilnahmebedingung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Teile davon nicht berührt.